Gesundheitsreform 2026: Was auf Menschen mit Morbus Crohn und Colitis Ulcerosa zukommt, und was du jetzt wissen solltest
- Kai von "Ich und mein Crohn"

- 17. Apr.
- 4 Min. Lesezeit
Ein ehrlicher Überblick aus zwei Perspektiven, als Sozialarbeiter und als selbst Betroffener mit Morbus Crohn. Stand: 15. April 2026. Noch ist nichts endgültig beschlossen, aber vieles steht bereits im Raum, und ich finde, du solltest das wissen, bevor es dich unvorbereitet trifft.

Ich verfolge die Gesundheitsreform 2026 gerade aus zwei sehr unterschiedlichen Blickwinkeln gleichzeitig, und das macht es für mich persönlich ziemlich anstrengend.
Als Sozialarbeiter interessieren mich Gesetzesänderungen im Sozial- und Gesundheitsbereich grundsätzlich, weil ich weiß, wie viel von solchen Entscheidungen im Alltag von Menschen abhängt, die ohnehin schon wenig Spielraum haben. Und als Mensch mit Morbus Crohn, mit einem Darmriss in der Vorgeschichte und einem Schwerbehindertenausweis in der Tasche, bin ich gleichzeitig selbst betroffen, ganz konkret und sehr persönlich.
Ich sage dir ehrlich: Manches davon macht mir Sorgen.
Nicht weil ich Panik schüren möchte, sondern weil ich finde, dass du informiert sein solltest. Denn das System verändert sich gerade, und wer damit unvorbereitet konfrontiert wird, hat deutlich weniger Handlungsspielraum.
Wichtig vorab: Noch ist nichts endgültig beschlossen. Vieles befindet sich im Diskussionsraum, manches ist bereits Gesetz. Ich trenne das bewusst, damit du weißt, was du jetzt tun kannst und was du im Blick behalten solltest.
Was bereits Gesetz ist: Der Biologika-Austausch
Das ist kein Vorschlag mehr, das ist seit dem 1. April 2026 Realität.
Apotheken sind seitdem verpflichtet, verordnete Biologika unter bestimmten Voraussetzungen gegen ein preisgünstigeres Präparat auszutauschen, was bedeutet, dass dein gewohnter Pen oder deine gewohnte Spritze durch ein anderes Fabrikat ersetzt werden kann.
Für Menschen mit Morbus Crohn und Colitis Ulcerosa ist das keine abstrakte Regelung. Jeder Gerätewechsel ist eine Extra-Umstellung im Alltag, und wer schon mal ein neues Injektionssystem lernen musste, weiß, was das bedeutet, gerade in einer ohnehin belasteten Phase.
Was du jetzt tun kannst: Sprich deinen Arzt aktiv darauf an. Er kann den Austausch über ein sogenanntes Aut-idem-Kreuz aus medizinischen Gründen ausschließen. Das ist dein konkreter Hebel.
Was geplant ist, aber noch nicht beschlossen: Die Apotheken-Maut
Die Expertenkommission schlägt vor, die Zuzahlungen für Medikamente um 50 Prozent zu erhöhen, was konkret bedeutet, dass der Mindestbetrag von 5 auf 7,50 Euro steigen soll und der Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro pro Packung.
Für viele Betroffene mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, die lebenslang auf teure Medikamente angewiesen sind, würde das bedeuten, dass die Belastungsgrenze deutlich schneller erreicht wird als bisher.
Stand heute ist die 1-Prozent-Regel dein wichtigster Schutzschirm, also die Belastungsgrenze für chronisch Kranke. Mein Tipp, unabhängig davon, ob diese Erhöhung kommt oder nicht: Fang jetzt an, deine Belege konsequent zu sammeln. Das kostet dich nichts, aber es schützt dich, wenn es soweit ist.
Was geplant ist, aber noch nicht beschlossen: Weniger Krankengeld
Das trifft viele von uns direkt.
Geplant ist eine Senkung des Krankengeldes von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts, für alle, die länger als sechs Wochen ausfallen. Wer schon mal einen schweren Schub erlebt hat, weiß, wie schnell diese sechs Wochen erreicht sind.
Für viele Menschen mit Morbus Crohn ist das keine abstrakte Zahl, sondern eine sehr konkrete Bedrohung der finanziellen Stabilität in ohnehin schon schwierigen Phasen.
Was du jetzt tun kannst: Lass dich frühzeitig bei deiner Krankenkasse zu Wiedereingliederungsmodellen beraten, und schau, ob du einen kleinen finanziellen Puffer aufbauen kannst, auch wenn das gerade schwer klingt.
Was geplant ist, aber noch nicht beschlossen: Familienversicherung ab 2028
Das ist ein Thema, das viele CED-Betroffene betrifft und das bisher kaum diskutiert wird.
Viele Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa arbeiten krankheitsbedingt in Teilzeit oder gar nicht, und sind über den Partner in der GKV mitversichert. Genau dieses Modell soll künftig teurer werden, mit einem eigenen Beitrag von rund 3,5 Prozent des Haushaltseinkommens oder einer Pauschale von etwa 225 Euro pro Monat.
Geplante Ausnahmen gibt es für Eltern mit Kindern unter 6 Jahren und bei der Pflege von Angehörigen. Noch ist das nicht beschlossen, aber es lohnt sich, das im Blick zu behalten.
Was bereits läuft: Die elektronische Patientenakte
Seit Oktober 2025 ist die ePA Pflicht, und ab 2026 drohen Praxen bei fehlender Readiness Abrechnungskürzungen.
Das bedeutet schnelleren Datenaustausch zwischen Gastroenterologe und Hausarzt, was grundsätzlich gut ist, aber auch mehr Eigenverantwortung beim Datenschutz erfordert.
Mein konkreter Tipp: Nutze die ePA aktiv. Verwalte deine Befunde selbst, und hab sie bei jedem Facharztwechsel sofort parat. Das ist ein echter Vorteil, gerade wenn du mehrere Spezialisten hast.
Was das alles bedeutet
Das Sparziel der Reform liegt bei rund 20 Milliarden Euro pro Jahr, und das wird sich an vielen Stellen bemerkbar machen, auch wenn noch nicht alles feststeht.
Was ich aus vielen Jahren Arbeit mit Betroffenen weiß: Wer informiert ist, hat mehr Handlungsspielraum. Nicht weil das System gerecht ist, sondern weil du dich vorbereiten kannst.
Ich schaue mir das Thema weiter an, sowohl als Sozialarbeiter als auch als selbst Betroffener, und werde dich auf dem Laufenden halten.
Welche dieser geplanten Änderungen macht dir am meisten Sorge? Schreib es mir, ich lese das wirklich.
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