Gesundheitsreform 2026 bei Morbus Crohn und Colitis Ulcerosa: Update vom 10. Juli 2026
- Kai von "Ich und mein Crohn"

- 17. Apr.
- 6 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Juli
Update vom 10. Juli 2026 15:37 Uhr
Der Bundestag sowie der Bundesrat haben die Gesundheitsreform heute beschlossen.
Das Sparziel der Reform ist gestaffelt und liegt für 2027 bei rund 18 bis 19 Milliarden Euro, bis zu 38,1 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Was sich für dich mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa dadurch ändert, auf einen Blick:
Krankengeld: Die pauschale Kürzung des Krankengeldes von 70 auf 65 Prozent kommt so nicht. Für die meisten von uns bleibt es beim bisherigen Krankengeld, 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts.
Neu ist eine Sonderregel für den Fall, dass ein Beschäftigungsverhältnis während bestehender Arbeitsunfähigkeit endet. Das betrifft hauptsächlich befristet Beschäftigte. Neu ist außerdem die Teilkrankschreibung, 25, 50 oder 75 Prozent Arbeitsleistung mit anteiligem Krankengeld. Das kann bei einem langen Schub eine Brücke sein, es gibt aber keinen Anspruch auf einen angepassten Arbeitsplatz, und dein Arbeitgeber muss zustimmen.
Was du jetzt tun kannst: Wenn dir eine Teilkrankschreibung angeboten wird, prüfe ehrlich, ob du das aus eigener Kraft willst, oder ob du dich gedrängt fühlst.
Zuzahlungen: Was im April noch Vorschlag der Expertenkommission war, ist jetzt vom Bundestag beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestbetrag von 5 auf 7,50 Euro, der Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro, weiterhin 10 Prozent des Abgabepreises.
Für viele Betroffene mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, die dauerhaft auf teure Medikamente angewiesen sind, bedeutet das trotzdem, dass die Belastungsgrenze schneller erreicht wird als bisher. Die 1-Prozent-Regel für schwerwiegend chronisch Kranke bleibt zum Glück bestehen, sie greift nur früher.
Mein Tipp bleibt derselbe wie im April, nur dringender: Sammle deine Belege ab sofort konsequent, und lass dir die Chronikerregelung von deiner Krankenkasse bestätigen.
Familienversicherung: Für familienversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner soll ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf das beitragspflichtige Einkommen des Mitglieds erhoben werden, nicht auf das gesamte Haushaltseinkommen. Bei 3.000 € beitragspflichtigem Einkommen wären das 75 € im Monat.
Kinder bleiben weiterhin beitragsfrei mitversichert. Die Ausnahmen sind breiter, als ursprünglich diskutiert: Der Zuschlag entfällt unter anderem, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, bei Pflege eines Angehörigen, bei Pflegegrad 3 oder höher, bei voller Erwerbsminderung, und bei einem GdB von mindestens 60.
Eine Diagnose Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa allein reicht als Ausnahme nicht aus. Ein amtlich festgestellter GdB von mindestens 60 dagegen schon.
Was du jetzt tun kannst: Wenn du oder dein Partner einen GdB oder Pflegegrad haben könnten, lohnt es sich, das jetzt schon amtlich feststellen zu lassen.
Zahnersatz: Zuschuss sinkt ab 2027, neu dazugekommen.
Hilfsmittel und Stoma: Erweiterter Festbetragsrahmen, kein automatischer Austausch, aber steigendes Risiko für Aufzahlungen.
Konkret heißt das für dich: Wenn du ein individuell passendes Stomaprodukt brauchst, das teurer ist als ein künftiger Festbetrag, dokumentier den medizinischen Grund dafür jetzt schon schriftlich mit deinem Arzt, das ist deine Grundlage für eine aufzahlungsfreie Versorgung.
Elektronische Patientenakte: Verpflichtet zur Nutzung sind Praxen, Kliniken und Apotheken, nicht du als Patient. Du kannst der ePA weiterhin widersprechen, komplett oder auch nur einzelnen Speicherungen.
Mein Tipp bleibt trotzdem: Wenn du dich für die ePA entscheidest, nutze sie aktiv. Verwalte deine Befunde selbst, und hab sie bei jedem Facharztwechsel griffbereit.
Damit ist die Reform durch den Bundestag und Bundesrat, ich halte den Artikel hier trotzdem aktuell, sobald einzelne Details zur Umsetzung feststehen.
Was das im Detail für dich bedeutet, liest du im ursprünglichen Artikel unten, den ich bewusst stehen lasse:
Ein ehrlicher Überblick aus zwei Perspektiven, als Sozialarbeiter und als selbst Betroffener mit Morbus Crohn. Stand: 15. April 2026. Noch ist nichts endgültig beschlossen, aber vieles steht bereits im Raum, und ich finde, du solltest das wissen, bevor es dich unvorbereitet trifft.

Ich verfolge die Gesundheitsreform 2026 gerade aus zwei sehr unterschiedlichen Blickwinkeln gleichzeitig, und das macht es für mich persönlich ziemlich anstrengend.
Als Sozialarbeiter interessieren mich Gesetzesänderungen im Sozial- und Gesundheitsbereich grundsätzlich, weil ich weiß, wie viel von solchen Entscheidungen im Alltag von Menschen abhängt, die ohnehin schon wenig Spielraum haben. Und als Mensch mit Morbus Crohn, mit einem Darmriss in der Vorgeschichte und einem Schwerbehindertenausweis in der Tasche, bin ich gleichzeitig selbst betroffen, ganz konkret und sehr persönlich.
Ich sage dir ehrlich: Manches davon macht mir Sorgen.
Nicht weil ich Panik schüren möchte, sondern weil ich finde, dass du informiert sein solltest. Denn das System verändert sich gerade, und wer damit unvorbereitet konfrontiert wird, hat deutlich weniger Handlungsspielraum.
Wichtig vorab: Noch ist nichts endgültig beschlossen. Vieles befindet sich im Diskussionsraum, manches ist bereits Gesetz. Ich trenne das bewusst, damit du weißt, was du jetzt tun kannst und was du im Blick behalten solltest.
Was bereits Gesetz ist: Der Biologika-Austausch
Das ist kein Vorschlag mehr, das ist seit dem 1. April 2026 Realität.
Apotheken sind seitdem verpflichtet, verordnete Biologika unter bestimmten Voraussetzungen gegen ein preisgünstigeres Präparat auszutauschen, was bedeutet, dass dein gewohnter Pen oder deine gewohnte Spritze durch ein anderes Fabrikat ersetzt werden kann.
Für Menschen mit Morbus Crohn und Colitis Ulcerosa ist das keine abstrakte Regelung. Jeder Gerätewechsel ist eine Extra-Umstellung im Alltag, und wer schon mal ein neues Injektionssystem lernen musste, weiß, was das bedeutet, gerade in einer ohnehin belasteten Phase.
Was du jetzt tun kannst: Sprich deinen Arzt aktiv darauf an. Er kann den Austausch über ein sogenanntes Aut-idem-Kreuz aus medizinischen Gründen ausschließen. Das ist dein konkreter Hebel.
Was geplant ist, aber noch nicht beschlossen: Die Apotheken-Maut
Die Expertenkommission schlägt vor, die Zuzahlungen für Medikamente um 50 Prozent zu erhöhen, was konkret bedeutet, dass der Mindestbetrag von 5 auf 7,50 Euro steigen soll und der Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro pro Packung.
Für viele Betroffene mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, die lebenslang auf teure Medikamente angewiesen sind, würde das bedeuten, dass die Belastungsgrenze deutlich schneller erreicht wird als bisher.
Stand heute ist die 1-Prozent-Regel dein wichtigster Schutzschirm, also die Belastungsgrenze für chronisch Kranke. Mein Tipp, unabhängig davon, ob diese Erhöhung kommt oder nicht: Fang jetzt an, deine Belege konsequent zu sammeln. Das kostet dich nichts, aber es schützt dich, wenn es soweit ist.
Was geplant ist, aber noch nicht beschlossen: Weniger Krankengeld
Das trifft viele von uns direkt.
Geplant ist eine Senkung des Krankengeldes von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts, für alle, die länger als sechs Wochen ausfallen. Wer schon mal einen schweren Schub erlebt hat, weiß, wie schnell diese sechs Wochen erreicht sind.
Für viele Menschen mit Morbus Crohn ist das keine abstrakte Zahl, sondern eine sehr konkrete Bedrohung der finanziellen Stabilität in ohnehin schon schwierigen Phasen.
Was du jetzt tun kannst: Lass dich frühzeitig bei deiner Krankenkasse zu Wiedereingliederungsmodellen beraten, und schau, ob du einen kleinen finanziellen Puffer aufbauen kannst, auch wenn das gerade schwer klingt.
Was geplant ist, aber noch nicht beschlossen: Familienversicherung ab 2028
Das ist ein Thema, das viele CED-Betroffene betrifft und das bisher kaum diskutiert wird.
Viele Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa arbeiten krankheitsbedingt in Teilzeit oder gar nicht, und sind über den Partner in der GKV mitversichert. Genau dieses Modell soll künftig teurer werden, mit einem eigenen Beitrag von rund 3,5 Prozent des Haushaltseinkommens oder einer Pauschale von etwa 225 Euro pro Monat.
Geplante Ausnahmen gibt es für Eltern mit Kindern unter 6 Jahren und bei der Pflege von Angehörigen. Noch ist das nicht beschlossen, aber es lohnt sich, das im Blick zu behalten.
Was bereits läuft: Die elektronische Patientenakte
Seit Oktober 2025 ist die ePA Pflicht, und ab 2026 drohen Praxen bei fehlender Readiness Abrechnungskürzungen.
Das bedeutet schnelleren Datenaustausch zwischen Gastroenterologe und Hausarzt, was grundsätzlich gut ist, aber auch mehr Eigenverantwortung beim Datenschutz erfordert.
Mein konkreter Tipp: Nutze die ePA aktiv. Verwalte deine Befunde selbst, und hab sie bei jedem Facharztwechsel sofort parat. Das ist ein echter Vorteil, gerade wenn du mehrere Spezialisten hast.
Was das alles bedeutet
Das Sparziel der Reform liegt bei rund 20 Milliarden Euro pro Jahr, und das wird sich an vielen Stellen bemerkbar machen, auch wenn noch nicht alles feststeht.
Was ich aus vielen Jahren Arbeit mit Betroffenen weiß: Wer informiert ist, hat mehr Handlungsspielraum. Nicht weil das System gerecht ist, sondern weil du dich vorbereiten kannst.
Ich schaue mir das Thema weiter an, sowohl als Sozialarbeiter als auch als selbst Betroffener, und werde dich auf dem Laufenden halten.
Welche dieser geplanten Änderungen macht dir am meisten Sorge? Schreib es mir, ich lese das wirklich.
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